Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Auftragsformular

Aufträge werden über das Auftragsformular auf der Website entgegengenommen. Mit dem Absenden des Formulars erteilt der Auftraggeber einen verbindlichen Auftrag zur Durchführung der beschriebenen Arbeiten.

2. Kostenvoranschlag

Nach Eingang des Auftrags und Begutachtung des Fahrrads wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt. Arbeiten werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers durchgeführt.

3. Übergabe / Abnahme

3.1 Das Fahrrad wird am vereinbarten Ort übergeben und nach Abschluss der Arbeiten vor Ort abgenommen.

3.2 Erkennbare Mängel sind bei der Abnahme unverzüglich zu rügen.

3.3 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

4. Zahlung

Zahlung ist möglich per: Barzahlung, EC-Karte, Apple Pay, Google Pay, PayPal (bei vorhandenem Mobilfunkempfang). Es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung §19 UStG).

5. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Vorauszahlung

Bei Ersatzteilen, deren Wert 100 EUR übersteigt, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.

7. Pfandrecht des Auftragnehmers

Dem Auftragnehmer steht ein Pfandrecht am Fahrrad für alle Forderungen aus dem Auftragsverhältnis zu.

8. Sachmängel

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Abnahme.

8.2 Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Nacherfüllung.

8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.

9. Besondere Haftungsausschlüsse

9.1 Eine Haftung für normale Abnutzung wird ausgeschlossen.

9.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.

9.3 E-Motoren und Akkus werden nicht gewartet; Schäden in diesem Bereich sind von der Haftung ausgenommen.

9.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch ungeeignete Lagerung des Fahrrads durch den Auftraggeber.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

10. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.